Geplante ICE-Trasse: Landrat Farr hält Klage des Kreises durchaus für möglich


LANDKREIS. Weil das Bundesverkehrsministerium den Deutschland-Takt einführen will, muss zwischen Hannover und Bielefeld eine moderne Bahntrasse her. Der Bundestag hat das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz beschlossen. Damit sollen diese Bauprojekte vorangetrieben werden können. Landrat Farr übt scharfe Kritik.

Schaumburger Landrat Jörg Farr (SPD) hat kein Verständnis für das neue Gesetz. Foto: Archiv

LANDKREIS. „Keinerlei Verständnis“ hat der Schaumburger Landrat Jörg Farr (SPD) für das vor einigen Tagen vom Bundestag beschlossene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Durch dieses wird es, wie berichtet, ermöglicht, den geplanten Bau einer Schnellbahntrasse durch Schaumburg in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, nämlich per Gesetz, durchzuführen. Dadurch werden Klagerechte und die Mitsprache von Bürgern eingeschränkt.

„Ich hatte nichts anders erwartet“, kommentiert Farr auf Anfrage die Entscheidung des Bundestages: „Trotz erheblicher Bedenken des Bundesrates und diverser Rechtsgutachten, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Vereinbarkeit mit Europarecht infrage stellen, haben der Bundestag und das Bundesverkehrsministerium an der Verabschiedung des Gesetzes festgehalten.“

Gerade für die geplante Schnellbahntrasse durch Schaumburg sei das neue Verfahren nicht akzeptabel, fährt Farr fort. Denn spätestens seit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegegesetzes im Jahre 2003 habe der Bund „die Problematik der Überlastung der vorhandenen Strecke gekannt und hätte schon lange mit seinen Planungen beginnen können“. Farr weiter: „Da hat es nicht an Klagen oder Bürgerprotesten gelegen, dass man nicht mit den Planungen begonnen hat.“

Angesichts dieser Vorgeschichte „jetzt eine Rechtswegeverkürzung zu machen, halte ich angesichts dieser langen Zeit ohne Planung für vollkommen unangemessen“, kritisiert der Landrat.

Er sei gespannt darauf, so Farr weiter, ob der Bundestag später tatsächlich das Planvorhaben in Gesetzesform verabschiedet. Denn das neue Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz schreibe das nicht zwingend vor, sondern eröffne nur die Möglichkeit dazu. Der Weg des bisherigen Planfeststellungsverfahrens bleibe also weiterhin als Option offen, betont der Landrat.

Gegen eine Entscheidung per Gesetz werde „mit großer Wahrscheinlichkeit von irgend einer Seite geklagt“. Auch der Landkreis selber werde das „im Zweifelsfall in Erwägung ziehen“, kündigte Farr an. „Das Fatale für den Gesetzgeber wäre in dem Fall, dass die Verfassungsmäßigkeit dann gerichtlich als nicht gegeben festgestellt würde“, so Farr, „man enorm viel Zeit verloren hätte und wieder ganz am Anfang stehen würde“.

Von Stefan Rothe aus SZ/LZ vom 07.02.2020

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