Mehr Tempo beim Infrastrukturbau

Demokratie?
Die Bundesregierung strickt allen Ernstes an dem Gesetz, bei dem bei bestimmten Bauvorhaben die bisherigen – schon beschnittenen – Verfahrenswege ausgehebelt werden!
Beschluß vom 06.11.2019:


Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Mehr Tempo beim Infrastrukturbau

Die Realisierung von großen Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich nimmt oft sehr viel Zeit in Anspruch. Dem möchte die Bundesregierung entgegenwirken – und hat eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Diese trägt nicht zuletzt auch zur Gestaltung eines klimagerechten Mobilitätssystems bei.

Ziel des Gesetzentwurfs ist gemäß Koalitionsvertrag und Klimaschutzprogramm die weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten. 

Schritte zur Verfahrensbeschleunigung

Um die Verfahren voranzutreiben, sollen die Planungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt werden. Dazu soll der Begriff der Änderung in den Fachplanungsgesetzen eingegrenzt werden, sodass bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht befreit sind.

Darüber hinaus werden die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet. Die neue Regelung trägt zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz bei und bewirkt, dass Kreuzungsbauwerke schneller realisiert werden können.

Bei dem beschlossenen Gesetzentwurf handelt es sich um ein Mantelgesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) und des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG).

Quelle: Bundesregierung.de

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