Vorsichtshalber steht da „nur“ Ausbau der Strecke Hannover – Bielefeld?! Alle Alarmglocken müssen schrillen! Es geht um die Hochgeschwindigkeitstrasse!
Was soll das werden? Eine Schmalspur-Mitsprache? Für dieses Gesetz werden sich sicherlich die Gerichte interessieren. Da ist Herr Scheuer ja ein guter Bekannter. Und wir müssen dafür sorgen, daß hier nicht vorher bauliche Tatsachen geschaffen werden!

Scheuer: Wichtige umweltfreundliche Verkehrsprojekte werden beschleunigt
Bundesminister Scheuer:
Wir wollen wichtige umweltfreundliche Verkehrsprojekte beschleunigen. Der Bundestag soll sie per Gesetz genehmigen können. Dadurch erhöhen wir die Akzeptanz. Wir wollen zudem schlankere Verfahren bei Ersatzneubauten und Entlastungen von Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen. Dringende Maßnahmen können so schneller geplant und gebaut werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 06.11.2019, zwei von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzen zur Planungsbeschleunigung zugestimmt.
Damit werden wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt.
1. Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz)
Sachinformationen
Was wird neu geregelt?
- Die Umsetzung von wichtigen umweltfreundlichen Verkehrsprojekten soll beschleunigt werden.
- Der Deutsche Bundestag soll per Gesetz die Genehmigung erteilen können (sog. Maßnahmengesetze).
- Damit werden langwierige Verfahren verkürzt.
- Die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden.
Wie sieht das Verfahren für die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Bundestag konkret aus:
- Das Verfahren zur Vorbereitung der Maßnahmengesetze lehnt sich an das Planfeststellungsverfahren an.
- Alle Umweltprüfungen werden vorgenommen. In Sachen Umwelt gibt es keine Abstriche.
- Die Öffentlichkeit erhält weiterhin die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme und Erörterung.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird sogar in drei Punkten gestärkt: Erstens findet sehr frühzeitig ein erster verbindlicher Termin mit der Öffentlichkeit statt. Zweitens muss bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Öffentlichkeit mit einem weiteren Termin eingebunden werden. Drittens kann auf den Erörterungstermin nicht verzichtet werden.
- Nach Prüfung aller zulassungsrelevanten Vorschriften und Aufnahme aller Einwendungen wird ein Abschlussbericht erstellt und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Für welche Projekte gelten die Regelungen?
Sieben Schienenprojekte:
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
- Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
- Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
o Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
Fünf Wasserstraßenprojekte:
- Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
- Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
- Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
- Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
- Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
Wie geht es weiter?
- Wenn der Bundestag zustimmt, ist die Grundlage für die Maßnahmengesetze geschaffen.
- Anschließend werden die 12 Projekte nach dem neuen Verfahren geplant und vorbereitet und dann für jedes einzelne Projekt ein Gesetzgebungsverfahren zur Genehmigung des Projekts eingeleitet.
2. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Sachinformationen
Was ist das Ziel?
- Verschlankung von Planungsverfahren für Ersatzneubauten
- Entlastung der Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen
- Dadurch sollen Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt werden.
Wie wird die Verschlankung bei Ersatzneubauten umgesetzt
- Im Falle von notwendigen Ersatzneubauten, z.B. einer Brücke, muss nicht mehr zwingend ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
- Bestimmte Ersatzneubauten werden von der von einer Genehmigungspflicht ausgenommen.
Wie wird die Entlastung der Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen umgesetzt?
- Bei Kreuzungen einer Schienenstrecke mit einer kommunalen Straße tragen bisher der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten.
- Zum Beispiel bei der Beseitigung dieser Kreuzungen durch eine Unter- oder Überführung entlastet die neue Regelung die Kommunen vollständig.
- Künftig soll der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.
- Dringende Projekte können so zügiger umgesetzt werden, da keine Finanzknappheit der Kommunen mehr im Weg steht.
Quelle: BMVI.de
825 total views, 1 views today